Ein Dasein ohne Internet und digitale Technologien – nicht vorstellbar. Sie bereichern den Alltagstrott, unterstützen den Fortschritt im Businessumfeld und ermöglichen eine umfassende globale Vernetzung. Jedoch sind mit den zahlreichen Nutzen ebenso substantielle Nachteile und Gefahren vereint. Internetkriminalität, Desinformationskampagnen sowie digitale Spionage haben sich zu prominenten globalen Bedrohungen entwickelt. In Anbetracht jener Gefahrenlage hat die Europäische Union eine robuste Cybersicherheitsstrategie entworfen. Welche speziellen Regelungen diese Strategie umfasst und wie diese die Firmen und Einzelpersonen in der EU prägt, wird im folgenden Text beschrieben.
Remote Work statt Büroarbeit, virtuelle Meetings anstatt Meetingraum, Online-Shopping anstatt Einkaufsbummel: In den letzten Jahren hat sich unser alltägliches Leben, sowohl im privaten Bereich als auch beruflich, zunehmend ins Internet verlagert. Dies erstaunt kaum: Schließlich bietet die Digitalisierung mitsamt der zunehmenden Nutzbarkeit von Online-Leistungen sowie Online-Angeboten bequeme, flexible und zeitsparende Alternativen zu herkömmlichen Lebens- wie auch Arbeitsweisen.
Aber wo Licht ist, da fällt auch Schatten: Die zunehmende Online-Präsenz ruft immer mehr Verbrecher auf den Plan, die von den globalen und anonymen Texturen des Internets profitieren. Egal ob es um Datendiebstahl, digitale Erpressung oder virtuelles Stalking geht, die Bandbreite der denkbaren Straftaten ist hoch und betrifft weltweit sowohl einzelne Personen als auch Unternehmen, Behörden und Einrichtungen. Diese Entwicklung dürfte zukünftig noch ansteigen, da bis 2025 voraussichtlich 41 Milliarden Geräte auf der ganzen Welt mit dem Internet der Dinge verknüpft sein werden.
Die weltweit aufkommenden Schäden erreichen inzwischen eine Billionenhöhe!
Die deutsche Wirtschaft allein bekommt aktuell durch Internetangriffe jährlich Schäden in Höhe von ca. 206 Milliarden Euro – ganz zu schweigen von den enormen Reputationsschäden und dem Entfall an Wettbewerbsfähigkeit.
Um den umfangreichen sowie pausenlos wechselnden Bedrohungslagen effektiv zu begegnen, hat die Europäische Union im Dezember 2020 ihre neue Planung zur Cybersicherheit für die digitale Dekade verabschiedet.
EU-Cybersicherheitsstrategie: Das Fundament für Europas Schutz im digitalen Raum!
Die europäische Cybersicherheitsstrategie ist weit mehr als bloß ein politisches Statement; sie ist ein umfassender Plan für die Zukunft der digitalen Sicherheit in Europa wie auch darüber hinaus. Sie hat das Ziel, einen digitalen Raum zu erzeugen, welcher nicht nur zuverlässig ist, aber ebenso die Grundwerte und Grundrechte der EU-Bevölkerung, der Wirtschaft und der Gesellschaft schützt.
Die Vorgehensweise ist in drei wesentliche Aktionsbereiche gegliedert:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der technologischen Souveränität: Dieser Bereich spezialisiert sich auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, wie dem Gesundheitswesen, der Energieinfrastruktur und dem Verkehrssektor. Verschiedene Bestimmungen, etwa das Programm zur Cyber-Sicherheitszusammenarbeit, kurz CSC, und die NIS2-Richtlinie, sollen die Absicherung der EU und deren Mitgliedstaaten gegen Cyberbedrohungen gewährleisten. Des Weiteren ist die Umsetzung eines KI-gestützten Netzwerks von Sicherheitszentren vorgesehen, welches als „EU-Cyberschild“ dienen soll.
- Entwicklung operativer Fähigkeiten für Prävention, Abschreckung und Reaktion: Die EU ist dabei, eine zentrale Cyberkoordinierungsstelle einzurichten, welche die Teamarbeit zwischen den diversen EU-Organen sowie den nationalen Behörden verbessern soll. Obendrein sollen die diplomatischen Werkzeuge der EU im Gebiet der Cyberdiplomatie ausgebaut und die Kenntnisse zur Cyberabwehr weiterentwickelt werden.
- Förderung eines weltweit offenen und sicheren Cyberraums: Dieser Aktionsbereich zielt darauf ab, eine regelbasierte globale Anordnung im Cyberraum zu kräftigen. Die EU möchte ihre internationale Zusammenarbeit intensivieren und im Zuge dessen Normen wie auch Standards entwickeln, die in Einstimmigkeit mit den Grundwerten der EU sind. Überdies ist der Aufbau von Cyberkapazitäten in Drittstaaten ein wichtiger Baustein dieses Bereichs.
EU-Cybersicherheitsstrategie: Die wichtigsten Regelungen!
Die Europäische Union hat in ihrer Cybersicherheitsstrategie etliche Schlüsselinitiativen und Regelungen verankert, welche hierauf aus sind, eine digitale Robustheit der Mitgliedstaaten zu stärken sowie einen soliden digitalen Raum zu erzeugen.
Im Weiteren werden einige der bedeutendsten Regelungen ausführlich erläutert:
- Initiative zur Kollaboration in der Cybersicherheit: Als integraler Bestandteil der Cybersicherheitsstrategie der EU legt die Kampagne zur Kollaboration in der Cybersicherheit, oder kurz CSC, einen Schwerpunkt auf die Verstärkung der kollaborativen Bemühungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie dritten Ländern. Der Ansporn besteht hierin, kollektive Schwierigkeiten sowie Probleme im Bereich der Cybersicherheit wirksam zu bewältigen. Es wird angestrebt, durch den Austausch bewährter Verfahren sowie der Verteilung von Fakten, ein überlegenes Niveau an Cybersicherheit zu gestalten.
- NIS2-Direktive: Die NIS2-Richtlinie, eine Evolution der ursprünglichen NIS-Richtlinie, implementiert rigide Sicherheitsvorschriften für elementare Landschaften und Dienste. Firmen wie auch Organisationen müssen zwingend adäquate Strategien zur Verteidigung der IT-Systeme sowie Netzwerke einführen. Bei Zuwiderhandlungen sind drastische Sanktionen angedacht.
- Gesetz zur Cyber-Resilienz: Das Gesetz zur Cyber-Resilienz, kurz als CRA reputabel, verfolgt das Ziel, die Robustheit gegen Internetkriminalität zu intensivieren. Sowohl Firmen als auch staatliche Einrichtungen sind hierzu aufgefordert, präventive Handlungen zu unternehmen, um die Informations- und Kommunikationssysteme vor Cyberbedrohungen und Cyberkriminalität effektiv zu schützen.
- Regelung der Integration von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen: Jene besondere Vorschrift klärt, wie KI im Bereich des Gesundheitswesens ungefährdet integriert werden kann. Sie bezweckt, eventuelle Datenschutzrisiken zu vermindern, während sie gleichzeitig die vorteilhaften Aspekte dieser Technologie zur Geltung bringt.
Europäische Cybersicherheitsstrategie: Die Vorteile eines koordinierten Ansatzes für die Internetsicherheit!
In einer digitalisierten Ära, in der die Internetkriminalität schnell steigt und die Bedrohungen immer raffinierter und komplizierter werden, ist ein koordiniertes Vorgehen in der Internetsicherheit nicht nur erwünscht, sondern eine zwingende Notwendigkeit.
Jener koordinierte Ansatz ermöglicht die Generierung eines einheitlichen Regelungsrahmens, welcher die Harmonisierung und Optimierung der Cybersicherheitspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten erleichtert. Zudem stellt ein jener Kontext sicher, dass sämtliche Mitgliedstaaten einen gleich hohen Standard im Management der Internetsicherheit erfüllen, wodurch das Risiko erfolgreich getätigter Internetangriffe verkleinert wird.
Ferner hat die koordinierte Cybersicherheitsstrategie viele Vorzüge: Sie erschafft nicht nur eine homogene Front gegen Internetgefahren, sondern unterstützt ebenso die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Dies wiederum stärkt die generelle Absicherung und Resilienz im digitalen Raum der EU und hat ebenso relevante Wichtigkeit für die wirtschaftliche Stabilität und das grundsätzliche Wohl der EU-Bürger.
Europäische Cybersicherheitsstrategie: Schlüsselgesetzgebungen und was sie für Unternehmen bedeuten?
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren signifikante Anstrengungen umgesetzt, um die Cybersicherheitslandschaft in der EU zu bestärken. Zu diesem Zweck wurden speziell entwickelte Richtlinien, Verordnungen wie auch Gesetze erlassen. Jene Regelwerke bewachen nicht bloß die digitale Landschaft und die persönlichen Daten der Bürger, sondern auch die Firmen, die im digitalen Raum tätig sind.
Zu den Schlüsselgesetzgebungen gehören:
- Deutsches BSI-Gesetz: In der BRD fungiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Regulator für Cybersicherheit. Das BSI-Gesetz erklärt die Zuständigkeiten und Befugnisse jener Institution und leistet einen unerlässlichen Beitrag zum Schutz der Informationssicherheit innerhalb Deutschlands.
- NIS-Direktive: Diese Richtlinie auf EU-Ebene konkretisiert die Verantwortlichkeiten von Wirtschaftsakteuren wie auch Organisationen im Bereich der Internetsicherheit und begünstigt die kollaborative Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten zur Verteidigung von Cybergefahren.
- eIDAS-Regulierung: Jene Regelung steuert die Verwendung elektronischer Identifizierungs- sowie Vertrauensdienste binnen der EU und garantiert sowohl ihre Interoperabilität sowie ebenso ihre Integrität wie auch Sicherheit.
- Nationale Gesetze zur IT-Sicherheit: Innerhalb der verschiedenen Mitgliedsländer der EU existieren ergänzende Gesetzgebungen zur IT-Sicherheit, welche Unternehmungen und Institutionen hierzu anhalten, ihre informationstechnologischen Systeme vor Internetgefahren zu schützen.
- EU-DSGVO: Diese allumfassende Vorschrift etabliert strenge Normen für die Umgangsweise von personenbezogenen Daten und setzt empfindliche Sanktionen für Verstöße gegen jene Normen fest. Firmen, die die aktuellen Cybersicherheitsvorschriften nicht einhalten, müssen mit extremen Geldbußen und Sanktionen planen. Deshalb ist eine kontinuierliche Kontrolle der Informations- und Kommunikationssysteme unerlässlich, um die Befolgung der geltenden Cybersicherheitsvorschriften zu garantieren.
Welche EU-Cybersicherheitsbehörden gibt es?
In der EU gibt es unterschiedliche spezialisierte Behörden und Organisationen, welche sich der Cybersicherheit widmen.
An vorderster Stelle steht die European Union Agency for Cybersecurity, kurz ENISA. Diese ist die zentrale Anlaufstätte für Anliegen rund um die Internetsicherheit in der EU. Die Behörde bietet eine Reihe von Serviceleistungen an, hierunter Risikobewertungen, Tipps sowie die Bezuschussung von Kooperationen und Netzwerken zwischen den Mitgliedstaaten.
Außer der ENISA gibt es die Computer Emergency Response Teams, knapp CERTs. Jene Teams reagieren in Echtzeit auf Internetbedrohungen und Internetangriffe. Gleichzeitig sind diese sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene tätig und offerieren zügige Hilfe bei der Identifizierung und Entfernung von Internetbedrohungen.
Ein zusätzlicher wichtiger Spieler, der bei der Cybersicherheitsabwehr eine wesentliche Rolle spielt, ist das European Cybercrime Centre, knapp EC3, von Europol. Das EC3 fungiert als koordinierende Gruppe für die Abwehr von Internetkriminalität in der Europäischen Union und fördert den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten.
All diese Behörden funktionieren Hand in Hand, um eine koordinierte und wirkungsvolle Reaktion auf die wachsenden Herausforderungen im Bereich der Internetsicherheit sicherzustellen. Die Tätigkeiten sind ein wesentlicher Teil der europäischen Cybersicherheitsstrategie.
Die EU-Cybersicherheitsstrategie als Eckpfeiler der digitalen Zukunft!
Tatsache ist: Digitale Technologie und das Internet bestimmen den Alltag – vor allem den Businessalltag – maßgeblich. In diesem Zusammenhang stellt die EU-Cybersicherheitsstrategie einen wichtigen Bestandteil für die Instandhaltung der digitalen Integrität wie auch Sicherheit in Europa dar. Durch eine Mischung aus koordinierten Strategien, spezialisierten Behörden und umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen liefert die Vorgehensweise einen sehr robusten Schutzschild gegen die vielfältigen Internetbedrohungen unserer Zeit.
Wollen auch Sie Ihre Cybersicherheitsstrategie überdenken und auf den Prüfstand setzen? Oder haben Sie noch Anliegen zum Thema? Sprechen Sie uns an.